EDA, Europarat, GREVIO
EINE EXPERTIN ODER EINEN EXPERTEN FÜR DIE SCHWEIZ IN DER EXPERTENGRUPPE DES EUROPARATS FÜR DIE BEKÄMPFUNG VON GEWALT GEGEN FRAUEN UND HÄUSLICHER GEWALT (GREVIO)
GREVIO ist ein unabhängiges Expertengremium, welches primär die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul Konvention) durch die Vertragsstaaten überprüft. GREVIO verfasst Berichte zur Beurteilung der Gesetzgebung, sowie politischer und sonstigen Maßnahmen der Vertragsparteien. In den Fällen, in denen Maßnahmen zur Verhinderung schwerer, weit verbreiteter oder wiederholter Gewalttaten im Sinne des Übereinkommens erforderlich sind, kann GREVIO ein Untersuchungsverfahren einleiten. GREVIO kann auch allgemeine Empfehlungen zu Themen oder Konzepten des Übereinkommens ausarbeiten. Das Arbeitsprogramm wird ergänzt durch Aktivitäten im Zusammenhang mit der Zivilgesellschaft. Das Gremium besteht aus 15 unabhängigen Expertinnen und Experten. Für die Periode 2019-2023 werden 10 der 15 GREVIO-Sitze neu vergeben, wobei bisherige Amtsinhaber/innen erneut kandidieren können. Das Mandat ist maximal einmal verlängerbar. Die Schweiz beabsichtigt, sich mit geeigneten Kandidatinnen/Kandidaten um einen dieser Sitze zu bewerben. Daneben können weitere 26 Vertragsstaaten Bewerbungen einreichen. Nach dem nationalen Selektionsverfahren folgt voraussichtlich am 1. April 2019 ein kompetitives Wahlverfahren in Strassburg. Es besteht somit keine Wahlgarantie nach
erfolgreicher Vorselektion auf nationaler Ebene. Der Amtsantritt erfolgt am 1. Juni 2019. Der Arbeitsaufwand wird vom Europarat vergütet. Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind durch eine Tagespauschale gedeckt, die der Europarat gemäss seiner Geschäftsordnung entrichtet.
AUFGABEN
INSBESONDERE ERWARTETE QUALIFIKATIONEN UND KOMPETENZEN
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