Job: Expert*in für Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, EDA

EDA, Europarat, GREVIO

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA sucht:

EINE EXPERTIN ODER EINEN EXPERTEN FÜR DIE SCHWEIZ IN DER EXPERTENGRUPPE DES EUROPARATS FÜR DIE BEKÄMPFUNG VON GEWALT GEGEN FRAUEN UND HÄUSLICHER GEWALT (GREVIO)

GREVIO ist ein unabhängiges Expertengremium, welches primär die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul Konvention) durch die Vertragsstaaten überprüft. GREVIO verfasst Berichte zur Beurteilung der Gesetzgebung, sowie politischer und sonstigen Maßnahmen der Vertragsparteien. In den Fällen, in denen Maßnahmen zur Verhinderung schwerer, weit verbreiteter oder wiederholter Gewalttaten im Sinne des Übereinkommens erforderlich sind, kann GREVIO ein Untersuchungsverfahren einleiten. GREVIO kann auch allgemeine Empfehlungen zu Themen oder Konzepten des Übereinkommens ausarbeiten. Das Arbeitsprogramm wird ergänzt durch Aktivitäten im Zusammenhang mit der Zivilgesellschaft. Das Gremium besteht aus 15 unabhängigen Expertinnen und Experten. Für die Periode 2019-2023 werden 10 der 15 GREVIO-Sitze neu vergeben, wobei bisherige Amtsinhaber/innen erneut kandidieren können. Das Mandat ist maximal einmal verlängerbar. Die Schweiz beabsichtigt, sich mit geeigneten Kandidatinnen/Kandidaten um einen dieser Sitze zu bewerben. Daneben können weitere 26 Vertragsstaaten Bewerbungen einreichen. Nach dem nationalen Selektionsverfahren folgt voraussichtlich am 1. April 2019 ein kompetitives Wahlverfahren in Strassburg. Es besteht somit keine Wahlgarantie nach
erfolgreicher Vorselektion auf nationaler Ebene. Der Amtsantritt erfolgt am 1. Juni 2019. Der Arbeitsaufwand wird vom Europarat vergütet. Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind durch eine Tagespauschale gedeckt, die der Europarat gemäss seiner Geschäftsordnung entrichtet.

AUFGABEN

  • Vorbereitung und Teilnahme an 3-4 Plenartagungen (jeweils 3 Tage) pro Jahr in Strassburg zur Verabschiedung der Stellungnahmen zu den Ländern und thematischerKommentare.
  • Teilnahme an den Diskussionen v.a. anlässlich der Verabschiedung der Stellungnahmen zur Schweiz.
  • Teilnahme an 1-2 Länderbesuchen pro Jahr von GREVIO-Delegationen (jeweils 5 Tage).
  • Mitarbeit bei der Ausarbeitung der Berichtezu den besuchten Ländern und Präsentation der Ergebnisse im Plenum.
  • Je nach Verfügbarkeit, Mitwirkung bei der Formulierung von thematischen Kommentaren.
  • Mitwirkung bei Sensibilisierungsmassnahmen, Debatten und Veranstaltungen zum Thema Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, sowie zur Bekanntmachung von GREVIO, insbesondere in der Schweiz.

INSBESONDERE ERWARTETE QUALIFIKATIONEN UND KOMPETENZEN

  • Ausgewiesenes Fachkompetenzen im Bereich der Menschenrechte und langjährige Erfahrung in Fragen, die in den Arbeitsbereichvon GREVIO fallen.
  • Personen mit beruflicher Erfahrung im Bereich des Strafvollzugs, sowie mit medizinischem oder juristischem Profil und Erfahrung in der Arbeit mit Opfern werden besonders ermutigt, sich zu bewerben.
  • Sehr gute Kenntnisse der Schweizer Institutionen, der Gesetzgebung und Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene.
  • Erfahrung im Bereich der internationalen Beziehungen und Kenntnisse des Europarats und seiner Arbeitsmethoden.
  • Unparteilichkeit und Unabhängigkeit gegenüber den Bundes- und Kantonsbehörden.
  • Verfügbarkeit für eine wirksame Ausübung des Mandats, inkl. Reisetätigkeiten.
  • Beherrschung der Amtssprachen des Europarats (Französisch und Englisch).

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