Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident,
sehr geehrte Mitglieder der Eidgenössischen Migrationskommission
Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, die Forschungsinstitutionen in der ganzen Schweiz vertreten, reichen ein Postulat ein, um die Anpassung bestimmter Gesetze und Verordnungen an die Realitäten der akademischen Beschäftigung anzustreben, und damit den Forschungsstandort Schweiz in einem sich rasch wandelnden und derzeit schwierigen Umfeld zu sichern und weiter zu stärken. Während in der globalen Forschungslandschaft vermehrt neue starke Player, etwa die BRICS-Staaten, um Talente buhlen, hat die Schweiz durch die Nicht-Assoziierung an Horizon Europe einen Rückschlag erlitten und Attraktivität für Forschende aus dem Ausland eingebüsst. Zusätzlich erschwert wird unsere Situation im internationalen Wettbewerb um Talente durch die geltende Gesetzgebung, die uns daran hindert, Drittstaatsangehörige zu beschäftigen. Konkret haben wir zwei Problemfelder identifiziert, die dringend einer politischen Lösung bedürfen:
Sozialversicherungsrecht: Oftmals müssen Universitätsangestellte zu Forschungszwecken für mehrere Monate ins Ausland entsendet werden. Für eine solche Entsendung besteht eine sozialversicherungsrechtliche Unterstellungspflicht. Diese ist innerhalb Europas (innerhalb des EWR und CH-EU) geregelt, doch für Angestellte, die nicht in einen EU/EFTA-Staat entsendet werden, sind diese Verordnungen nicht anwendbar. Mit Drittstaaten, z.B. afrikanischen, asiatischen oder lateinamerikanischen Ländern, wo ein grosser Teil unserer Forschungsprojekte durchgeführt wird, besteht in der Regel kein vergleichbares Abkommen. Hier bestünde zwar die Möglichkeit der sogenannten Weiterführung der Sozialversicherung in der Schweiz. Dafür ist jedoch zwingend eine 5-jährige Versicherungsunterstellung in der Schweiz nötig.Dies ist im akademischen Mittelbau, wo Verträge meist nur zwei bis drei, bis maximal sechs Jahre dauern, eine unerfüllbare Auflage. Hier empfehlen wir eine Lockerung der bestehenden Auflagen, bzw. die Anerkennung und Regelung der Situation von befristet angestellten Akademiker:innen, da sonst eine Anstellung in der Schweiz für viele junge Forschende mit beträchtlichen Einschränkungen verbunden, und somit gegenüber vergleichbaren Stellen in anderen Ländern deutlich weniger attraktiv ist.
Familiennachzug: Akademische Laufbahnen verlangen vor allem von Nachwuchsforschenden oftmals grosse Flexibilität und hohe Mobilität, so dass in vielen Fällen von Beginn eines Doktorats bis zu einer unbefristeten Stelle zehn Jahre akademisches Nomadentum eher die Regel als die Ausnahme sind. Umso wichtiger sind daher Rahmenbedingungen, die es auch temporär angestellten Wissenschaftler:innen ermöglichen, Familie und Karriere miteinander zu vereinbaren. Jedoch sind die Gehälter v.a. in den unteren Lohnklassen oftmals so bemessen, dass ein Familiennachzug vom Migrationsamt nicht erlaubt wird. So müssen sich Forschende oftmals zwischen der monate- oder jahrelangen Trennung von ihrer Familie und dem Verzicht auf eine vielversprechende Stelle entscheiden, was wiederum der angestrebten Chancengleichheit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf zuwiderläuft. Hier gilt es zu prüfen, wie, zumindest bei Verträgen mit einer Laufzeit von über 12 Monaten, die Lohnklassen/Familienzulagen bzw. Einkommensuntergrenzen für einen Familiennachzug so angepasst werden können, dass die Attraktivität unserer Universitäten als Arbeitgeber erhöht werden kann.
Für die wohlwollende Prüfung unseres Anliegens danken wir im Voraus.
Freundliche Grüsse
Die Unterzeichnenden